§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Transfair Marth und Partner GbR und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber kann seine Forderungen gegen uns nur mit Zustimmung abtreten.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro Transfair nur verbindlich, wenn Transfair sie ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2 Allgemeines
(1) Ablauf
(a) Aufträge sind verbindlich, wenn sie per E-Mail, Post oder Fax vorliegen. Sie müssen die für den Auftrag notwendigen Angaben enthalten (siehe hierzu Rubrik Abläufe/Preise auf unserer Internetseite). Die Auftragsbedingungen gelten als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Wir sind berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Dritte einzusetzen.
(b) Verzögerungen, die aus einer verspäteten Lieferung von angekündigten Dokumenten, Informationsmaterial u. ä. zurückgehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
(c) Wir behalten uns das Recht vor, die Übersetzung im Rahmen unserer Übersetzungstätigkeit weiter zu verwenden, wenn kein Urheberrecht oder keine sonstigen explizit mit dem Auftraggeber vereinbarten Geheimhaltungsklauseln dies untersagen.
(d) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, insbesondere die von Transfair genannten Textstellen zu prüfen. Dies gilt vor allem für zu publizierende Texte.
(e) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(f) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(g) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(2) Berechnung, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(a) Die Preise berechnen sich, wenn nicht anderes vereinbart, nach der Anzahl der Standardzeilen (55 Anschläge pro Zeile) im Zieltext und richten sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes. Sie bewegen sich in dem unter Abläufe/Preise auf der Internetseite von Transfair angegebenen Spanne.
(b) Besondere Formatierungsarbeiten werden zusätzlich berechnet. Für Leistungen nach 18:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet. Ein Zuschlag wird auch erhoben für Aufträge, die innerhalb eines Kalendertags geliefert werden müssen und 16 Standardzeilen überschreiten.
Besondere Formen des Versands gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ansonsten erfolgt der Versand per E-Mail, Fax oder standardmäßiger Post.
(c) Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vereinbart wurde und unbeschadet des Rechts auf Mängelrüge.
(d) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(e) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(f) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Transfair berechtigt, marktübliche Verzugszinsen zu berechnen.
(g) Transfair ist berechtigt, Vorauszahlungen bei umfangreichen Aufträgen zu verlangen. Bei Zahlungsverzögerungen ist Transfair berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen.
§ 3 Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro auf Ersatz eines Schadens ist auf die Höhe des Honorars für diesen Auftrag beschränkt. Sollte eine höhere Absicherung notwendig sein, so informiert der Auftraggeber Transfair. Transfair kann dann für diesen Auftrag im Auftrag des Kunden eine Versicherung abschließen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, sechs Monate nach Abnahme der Übersetzung. Für Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht von einer speziell für den Auftrag geschlossenen Versicherung gedeckt sind, haftet Transfair nicht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
§ 5 Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Übersetzungsbüros Transfair.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 6 Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.